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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten (ab 01.01.2020)
Verordnung vom 21.11.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Kärnten einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger fest, definiert Basisentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Material, Nachtschichten und Sonderarbeiten sowie jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/21/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Kärnten einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger fest, definiert Basisentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Material, Nachtschichten und Sonderarbeiten sowie jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2020.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Kärnten und nur für Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Grundentgelt: 0,2799 € pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. andere Räumlichkeiten; 0,5087 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für das Streuen bei Glatteis.
Dokumente (PDFs)
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