Zusammenfassung
Die Verordnung legt Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark betreuen und bedienen. Sie definiert verschiedene Pauschal- und Stundenvergütungen sowie Zuschläge und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/21/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark betreuen und bedienen. Sie definiert verschiedene Pauschal- und Stundenvergütungen sowie Zuschläge und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark.
- Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 105,88 € für bis zu vier Geschosse und 9,54 € pro zusätzlichem Geschoss festgelegt.
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