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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in der Steiermark
Verordnung vom 21.11.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark betreuen und bedienen. Sie definiert verschiedene Pauschal- und Stundenvergütungen sowie Zuschläge und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/21/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark betreuen und bedienen. Sie definiert verschiedene Pauschal- und Stundenvergütungen sowie Zuschläge und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark.
  • Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 105,88 € für bis zu vier Geschosse und 9,54 € pro zusätzlichem Geschoss festgelegt.
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