<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark (ab 01.01.2020)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark (ab 01.01.2020)
Verordnung vom 21.11.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2020 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelten pro Quadratmeter, Zuschlägen für Holzstiegen, Materialkosten und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/21/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2020 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelten pro Quadratmeter, Zuschlägen für Holzstiegen, Materialkosten und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Steiermark und nur für Hausbesorger*innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2806 € pro Quadratmeter Wohnfläche und 0,2806 € pro Quadratmeter anderer Nutzflächen.
Dokumente (PDFs)
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