Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2020 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelten pro Quadratmeter, Zuschlägen für Holzstiegen, Materialkosten und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/21/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2020 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelten pro Quadratmeter, Zuschlägen für Holzstiegen, Materialkosten und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Steiermark und nur für Hausbesorger*innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2806 € pro Quadratmeter Wohnfläche und 0,2806 € pro Quadratmeter anderer Nutzflächen.
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