Erklärung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2019 zur Satzung
Verordnung vom 22.11.2019Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2019 als verbindliche Satzung für Rettungs‑ und Krankentransportdienste in ganz Österreich. Die Regelung gilt ab dem 1. Oktober 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/22/2019XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2019 als verbindliche Satzung für Rettungs‑ und Krankentransportdienste in ganz Österreich. Die Regelung gilt ab dem 1. Oktober 2019.Schwerpunkte
- Die Satzung erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes von 2019 als verbindliche Rechtsnorm für alle Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten.
- Der Geltungsbereich erstreckt sich räumlich auf die gesamte Republik Österreich und persönlich auf alle Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer, sofern kein anderer Kollektivvertrag gilt.
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