Änderung der Gebrauchsinformations‑ und Kennzeichnungsverordnungen 2008 (2019)
Verordnung vom 01.02.2019Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 überarbeitet die Gebrauchsinformations‑ und Kennzeichnungsverordnungen: Sie verlangt allgemeine Gebrauchsinformationen, fügt Warnhinweise für Fahrbeeinträchtigung hinzu und standardisiert Kennzeichnungen von Verfalldatum und Chargennummer.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz2/1/2019XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 überarbeitet die Gebrauchsinformations‑ und Kennzeichnungsverordnungen: Sie verlangt allgemeine Gebrauchsinformationen, fügt Warnhinweise für Fahrbeeinträchtigung hinzu und standardisiert Kennzeichnungen von Verfalldatum und Chargennummer.Schwerpunkte
- Alle zugelassenen Arzneispezialitäten dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Handelspackung eine Gebrauchsinformation enthält.
- Die Gebrauchsinformation muss einen Warnhinweis enthalten, dass das Arzneimittel die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen kann, mit optionalem Gefahrenzeichen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.