<!--[-->Änderung der Gebrauchsinformations‑ und Kennzeichnungsverordnungen 2008 (2019)<!--]-->
Änderung der Gebrauchsinformations‑ und Kennzeichnungsverordnungen 2008 (2019)
Verordnung vom 01.02.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 überarbeitet die Gebrauchsinformations‑ und Kennzeichnungsverordnungen: Sie verlangt allgemeine Gebrauchsinformationen, fügt Warnhinweise für Fahrbeeinträchtigung hinzu und standardisiert Kennzeichnungen von Verfalldatum und Chargennummer.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz2/1/2019XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2019 überarbeitet die Gebrauchsinformations‑ und Kennzeichnungsverordnungen: Sie verlangt allgemeine Gebrauchsinformationen, fügt Warnhinweise für Fahrbeeinträchtigung hinzu und standardisiert Kennzeichnungen von Verfalldatum und Chargennummer.

Schwerpunkte

  • Alle zugelassenen Arzneispezialitäten dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Handelspackung eine Gebrauchsinformation enthält.
  • Die Gebrauchsinformation muss einen Warnhinweis enthalten, dass das Arzneimittel die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen kann, mit optionalem Gefahrenzeichen.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

F


6B - Steiermark Mitte



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