Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ändert die Apothekenbetriebsordnung 2005: Sie streicht einen Satz in § 13 Abs. 1, passt § 48 Abs. 4 an das EU‑eIDAS‑Regelwerk an und fügt in § 69 Abs. 1 eine neue Vorgabe für Kontrollen von Tierapotheken ein.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/27/2019XXVII
Apotheke
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 ändert die Apothekenbetriebsordnung 2005: Sie streicht einen Satz in § 13 Abs. 1, passt § 48 Abs. 4 an das EU‑eIDAS‑Regelwerk an und fügt in § 69 Abs. 1 eine neue Vorgabe für Kontrollen von Tierapotheken ein.Schwerpunkte
- Der letzte Satz des § 13 Abs. 1 wird gestrichen, wodurch die bisherige Formulierung entfällt.
- In § 48 Abs. 4 entfällt der erste Satz, das Wort „auch“ wird entfernt und das Wort „Signaturgesetz“ durch den Verweis auf die EU‑Verordnung (eIDAS‑VO) ersetzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.