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Aufteilung und Auflösung der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe
Verordnung vom 27.11.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung löst die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe auf, überträgt ihr Vermögen und ihre Schulden an die BVAEB und regelt die Aufteilung des Netto‑Finanzvermögens zugunsten der Krankenfürsorgeanstalt bis Ende 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/27/2019XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung löst die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe auf, überträgt ihr Vermögen und ihre Schulden an die BVAEB und regelt die Aufteilung des Netto‑Finanzvermögens zugunsten der Krankenfürsorgeanstalt bis Ende 2020.

Schwerpunkte

  • Die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird zum 1. Jänner 2020 aufgelöst; ihr Vermögen und ihre Verbindlichkeiten gehen vollständig auf die BVAEB über.
  • Die BVAEB überweist an die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien einen Anteil am Netto‑Finanzvermögen, berechnet nach dem Verhältnis der Versicherten zum Stichtag 31. Dezember 2019; die Zahlung muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen.
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