Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, definiert die Berechnung des monatlichen Entgelts nach Fläche und Sonderleistungen und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, definiert die Berechnung des monatlichen Entgelts nach Fläche und Sonderleistungen und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest.
- Das monatliche Entgelt wird nach nutzbarer Fläche (0,2749 € pro m²) und nach Quadratmeter für die Gehsteigreinigung (0,4976 € pro m²) berechnet; bei Häusern mit Holzstiegen gibt es einen Aufschlag von 20 %.
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