Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2020 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Bundesland Salzburg fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialkostenzuschlag, Sonderzuschläge und jährliche Urlaub‑ bzw. Weihnachtszahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2020 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Bundesland Salzburg fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialkostenzuschlag, Sonderzuschläge und jährliche Urlaub‑ bzw. Weihnachtszahlungen.Schwerpunkte
- Das Grundentgelt beträgt 0,2797 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche.
- Für die Reinigung und Bestreuung von Gehsteigen bei Glatteis wird 0,5112 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche gezahlt.
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