<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg (ab 01.01.2020)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg (ab 01.01.2020)
Verordnung vom 02.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2020 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Bundesland Salzburg fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialkostenzuschlag, Sonderzuschläge und jährliche Urlaub‑ bzw. Weihnachtszahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2020 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Bundesland Salzburg fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialkostenzuschlag, Sonderzuschläge und jährliche Urlaub‑ bzw. Weihnachtszahlungen.

Schwerpunkte

  • Das Grundentgelt beträgt 0,2797 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche.
  • Für die Reinigung und Bestreuung von Gehsteigen bei Glatteis wird 0,5112 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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