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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol (ab 01.01.2020)
Verordnung vom 02.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2020 in Tirol einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest, inklusive Grundentgelten, Materialzuschlag und Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2020 in Tirol einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest, inklusive Grundentgelten, Materialzuschlag und Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif legt ein Grundentgelt von 0,2808 € pro Quadratmeter Wohnfläche und 0,5302 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche fest.
  • Ein Zuschlag von 20 % wird zum Grundentgelt für die Materialkosten der Reinigung hinzugerechnet, jedoch nicht als Teil des Lohns betrachtet.
Dokumente (PDFs)
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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