Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2020 in Tirol einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest, inklusive Grundentgelten, Materialzuschlag und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2020 in Tirol einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger fest, inklusive Grundentgelten, Materialzuschlag und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif legt ein Grundentgelt von 0,2808 € pro Quadratmeter Wohnfläche und 0,5302 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche fest.
- Ein Zuschlag von 20 % wird zum Grundentgelt für die Materialkosten der Reinigung hinzugerechnet, jedoch nicht als Teil des Lohns betrachtet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.