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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Vorarlberg (ab 01.01.2020)
Verordnung vom 02.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest, gilt seit dem 1. Jänner 2020 und definiert Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest, gilt seit dem 1. Jänner 2020 und definiert Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt nur im Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung von Häusern beauftragt sind, wenn sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Auftragnehmer monatlich Pauschalbeträge: 101,13 € bis zu vier Geschosse und 6,29 € pro weiterem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
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