<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg (gültig ab 01.01.2020)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg (gültig ab 01.01.2020)
Verordnung vom 02.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest. Sie definiert ein monatliches Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderpauschalen sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/2/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest. Sie definiert ein monatliches Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderpauschalen sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2020.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg, sowohl für Arbeitgeber, die noch nicht kollektivvertragsfähig sind, als auch für solche, die später einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten.
  • Das monatliche Entgelt setzt sich aus festen Beträgen pro Quadratmeter Wohnfläche (0,2753 €) und anderen Räumen sowie einem Zuschlag für Gehsteigreinigung (0,5090 €) zusammen; ein zusätzlicher Materialzuschlag von 20 % wird auf das Grundentgelt aufgeschlagen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Zarfl Brigitte, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.