Änderung der Heilmittel‑Bewilligungs‑ und Kontroll‑Verordnung (Novelle 2020)
Verordnung vom 03.12.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 372/2019 ändert die Heilmittel‑Bewilligungs‑ und Kontroll‑Verordnung: Sie ersetzt den Begriff „Hauptverband“ durch „Dachverband“, passt Verweise im ASVG an, ändert das Ministeriums‑Label und führt einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2020 festlegt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/3/2019XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 372/2019 ändert die Heilmittel‑Bewilligungs‑ und Kontroll‑Verordnung: Sie ersetzt den Begriff „Hauptverband“ durch „Dachverband“, passt Verweise im ASVG an, ändert das Ministeriums‑Label und führt einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2020 festlegt.Schwerpunkte
- Der Ausdruck „Hauptverband“ wird in § 1 Abs. 1 durch „Dachverband“ ersetzt.
- Der Verweis auf § 31 Abs. 3 Z 12 wird durch den neuen Verweis auf § 30b Abs. 1 Z 4 ersetzt.
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