Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 passt die Zustelldiensteverordnung an, indem sie Bezeichnungen des Bundeskanzlers durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ersetzt und neue Anforderungen an Kapitalausstattung, Datensicherheit und Konformitätsbewertung einführt.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort12/3/2019XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung von 2019 passt die Zustelldiensteverordnung an, indem sie Bezeichnungen des Bundeskanzlers durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ersetzt und neue Anforderungen an Kapitalausstattung, Datensicherheit und Konformitätsbewertung einführt.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird von „des Bundeskanzlers“ zu „der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ geändert.
- Der Verweis auf das Verwaltungs‑ und Zustellrechtsänderungsgesetz von 2007 wird durch den Hinweis auf das Bundesgesetz von 2018 ersetzt.
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