Zusammenfassung
Die Verordnung 38/2019 erhöht die Renten‑ und Entschädigungsbeträge für Kriegsveteranen und Opfer von Gewalttaten im Jahr 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz2/5/2019XXVI
Sozialversicherung
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Zusammenfassung
Die Verordnung 38/2019 erhöht die Renten‑ und Entschädigungsbeträge für Kriegsveteranen und Opfer von Gewalttaten im Jahr 2019.Schwerpunkte
- Die Grundrente für erwerbsunfähige Schwerbeschädigte wird erhöht; die neuen Beträge werden nach den im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 348/2017 festgelegten Hundertsätzen berechnet.
- Mehrere Entschädigungsbeträge (z. B. 569,20 €, 23,40 €) werden im Vergleich zum Vorjahr angehoben.
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