Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 05.12.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2020 verbindliche Mindestlöhne für Helfer, Assistenten und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest und definiert zusätzliche Zulagen sowie Urlaubs‑ und Weihnachtsprämien.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/5/2019XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2020 verbindliche Mindestlöhne für Helfer, Assistenten und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest und definiert zusätzliche Zulagen sowie Urlaubs‑ und Weihnachtsprämien.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, Krippen und Horte in Österreich, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder noch keine solche Mitgliedschaft besitzen.
- Für eine 40‑Stunden‑Woche wird ein gestaffelter Bruttomonatslohn nach Berufsjahren festgelegt, von € 1.611 für das 1.–2. Berufsjahr bis € 1.955 ab dem 31. Berufsjahr.
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