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Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (ab 01.01.2020)
Verordnung vom 05.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte fest: 460,66 € monatlich bei 18 Stunden Arbeit, plus Regelungen zu Unterkunft, Kleidung, Sprachkursen und Weihnachtsbonus. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2020 für neue Au‑Pair‑Verhältnisse im gesamten Bundesgebiet.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/5/2019XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte fest: 460,66 € monatlich bei 18 Stunden Arbeit, plus Regelungen zu Unterkunft, Kleidung, Sprachkursen und Weihnachtsbonus. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2020 für neue Au‑Pair‑Verhältnisse im gesamten Bundesgebiet.

Schwerpunkte

  • Der Au‑Pair‑Kraft wird für 18 Stunden Arbeit pro Woche ein monatlicher Bruttobarlohn von 460,66 € gezahlt.
  • Falls keine Wohnung und Verpflegung bereitgestellt werden, muss die Au‑Pair‑Kraft dafür eine Geldentschädigung erhalten, die pro Kalendertag 30 % des jeweiligen Bewertungssatzes beträgt.
Dokumente (PDFs)
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