Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2020 einheitliche Bruttolöhne pro Arbeitsstunde für Strafgefangene fest, differenziert nach Art der Arbeit, tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und hebt die frühere Regelung von 2018 auf.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/6/2019XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2020 einheitliche Bruttolöhne pro Arbeitsstunde für Strafgefangene fest, differenziert nach Art der Arbeit, tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und hebt die frühere Regelung von 2018 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue Bruttolöhne pro Arbeitsstunde fest, gestaffelt nach Art der Tätigkeit (leicht bis Vorarbeiter).
- Die Regelungen gelten ab dem 1. Jänner 2020.
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