Zusammenfassung
Die Verordnung führt die 6. und 7. Nachträge zum Europäischen Arzneibuch in Österreich ein und hebt die zuvor geltenden Monographien des 5. und 6. Nachtrags auf. Die Änderungen gelten ab dem 6. Dezember 2019 bzw. ab dem 8. Dezember 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/6/2019XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt die 6. und 7. Nachträge zum Europäischen Arzneibuch in Österreich ein und hebt die zuvor geltenden Monographien des 5. und 6. Nachtrags auf. Die Änderungen gelten ab dem 6. Dezember 2019 bzw. ab dem 8. Dezember 2019.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 9.6) wird in Kraft gesetzt.
- Monographien und Texte des fünften Nachtrags (9.5) sowie die entsprechenden österreichischen Monographien, die bereits durch den sechsten Nachtrag ersetzt wurden, werden außer Kraft gesetzt.
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