Änderung der Arzneitaxe – neue Preise und Bezeichnungen (Inkrafttreten 01.01.2020)
Verordnung vom 06.12.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 385/2019 aktualisiert die Österreichische Arzneitaxe: Sie legt neue Preise für zahlreiche Medikamente fest, ändert einige Bezeichnungen und nimmt neue Präparate auf. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2020.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/6/2019XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 385/2019 aktualisiert die Österreichische Arzneitaxe: Sie legt neue Preise für zahlreiche Medikamente fest, ändert einige Bezeichnungen und nimmt neue Präparate auf. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2020.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt einen neuen Absatz (57) zu § 11 des Apothekengesetzes hinzu, der festlegt, dass die überarbeitete Anlage B am 1. Jänner 2020 in Kraft tritt.
- In Anlage B werden für rund 300 Arzneimittel neue Preisansätze (Cent pro Gramm) festgelegt, wodurch die Erstattungshöhe aktualisiert wird.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.