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Änderung der Arzneitaxe – neue Preise und Bezeichnungen (Inkrafttreten 01.01.2020)
Verordnung vom 06.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 385/2019 aktualisiert die Österreichische Arzneitaxe: Sie legt neue Preise für zahlreiche Medikamente fest, ändert einige Bezeichnungen und nimmt neue Präparate auf. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/6/2019XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 385/2019 aktualisiert die Österreichische Arzneitaxe: Sie legt neue Preise für zahlreiche Medikamente fest, ändert einige Bezeichnungen und nimmt neue Präparate auf. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2020.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt einen neuen Absatz (57) zu § 11 des Apothekengesetzes hinzu, der festlegt, dass die überarbeitete Anlage B am 1. Jänner 2020 in Kraft tritt.
  • In Anlage B werden für rund 300 Arzneimittel neue Preisansätze (Cent pro Gramm) festgelegt, wodurch die Erstattungshöhe aktualisiert wird.
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