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Änderung der Spielzeugverordnung 2011 – Einführung neuer Sicherheitsgrenzen und EU‑Umsetzung
Verordnung vom 06.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Spielzeugverordnung 2011: Sie streicht einen Absatz, fügt die EU‑Richtlinie zur Spielzeugsicherheit ein und legt neue Grenzwerte für Chrom (VI) fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/6/2019XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Spielzeugverordnung 2011: Sie streicht einen Absatz, fügt die EU‑Richtlinie zur Spielzeugsicherheit ein und legt neue Grenzwerte für Chrom (VI) fest.

Schwerpunkte

  • Der Absatz 2 von § 16 wird gestrichen; der bisherige Absatz 3 wird zum neuen Absatz 2 umbenannt.
  • § 17 wird ergänzt, sodass die EU‑Richtlinie 2009/48/EG und ihre Änderung 2018/725 in österreichisches Recht umgesetzt werden.
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