Gesundheitsvorsorge durch Schulärztinnen und -ärzte – Impfungen, Beratung & Datenweitergabe
Verordnung vom 06.12.2019Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Schulärztinnen und -ärzte in Österreich Impfungen durchführen, über den Impfstatus informieren und Daten für die öffentliche Gesundheit bereitstellen sollen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/6/2019XXVII
Bildung
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Schulärztinnen und -ärzte in Österreich Impfungen durchführen, über den Impfstatus informieren und Daten für die öffentliche Gesundheit bereitstellen sollen.Schwerpunkte
- Definition des Regelungsgegenstandes: Schulärztinnen und -ärzte übernehmen ergänzende Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend.
- Durchführung kostenfreier Impfungen nach dem aktuellen Impfplan, sofern die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zustimmen.
Dokumente (PDFs)
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