Aktualisierung der LMSVG‑Anlage – EU‑Lebensmittelsicherheitsvorschriften (2018)
Verordnung vom 05.02.2019Zusammenfassung
Die LMSVG‑Anlagen‑Aktualisierungsverordnung 2018 ersetzt die Version von 2016 und führt ein neues Verzeichnis von EU‑Verordnungen zu Kontaminanten, GVO‑Kennzeichnung, Zusatzstoffen und Chemikalien ein. Sie trat am 5. Februar 2019 in Kraft und gilt für alle Lebensmittelunternehmen sowie die zuständigen Behörden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz2/5/2019XXVI
Umwelt
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Zusammenfassung
Die LMSVG‑Anlagen‑Aktualisierungsverordnung 2018 ersetzt die Version von 2016 und führt ein neues Verzeichnis von EU‑Verordnungen zu Kontaminanten, GVO‑Kennzeichnung, Zusatzstoffen und Chemikalien ein. Sie trat am 5. Februar 2019 in Kraft und gilt für alle Lebensmittelunternehmen sowie die zuständigen Behörden.Schwerpunkte
- Ersetzt die LMSVG‑Anlagen‑Aktualisierungsverordnung von 2016 durch eine neue Fassung, die ab dem 5. Februar 2019 gilt.
- Fügt die EU‑Verordnung 315/93 ein, die Verfahren zur Kontrolle von Schadstoffen in Lebensmitteln festlegt.
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