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Technische Vorgaben für XML‑Daten aus dem Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Register
Verordnung vom 09.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass bei einer Abfrage über das Unternehmensserviceportal ein erweiterter Registerauszug im XML‑Format bereitgestellt werden muss. Das XML‑File enthält detaillierte Informationen zu Unternehmen, deren Eigentümern und weitere technische Angaben und wird auch an Sicherheitsbehörden übermittelt.
Bundesministerium für Finanzen12/9/2019XXVII
Finanzwesen
Datenschutz
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass bei einer Abfrage über das Unternehmensserviceportal ein erweiterter Registerauszug im XML‑Format bereitgestellt werden muss. Das XML‑File enthält detaillierte Informationen zu Unternehmen, deren Eigentümern und weitere technische Angaben und wird auch an Sicherheitsbehörden übermittelt.

Schwerpunkte

  • Bei einer Anfrage über das Unternehmensserviceportal muss dem Antragsteller zusätzlich eine XML‑Datei mit den geforderten Daten bereitgestellt werden.
  • Die XML‑Datei muss unter anderem Angaben zu allen direkten wirtschaftlichen Eigentümern des Unternehmens enthalten.
Dokumente (PDFs)
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