<!--[-->Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Dezember 2019)<!--]-->
Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Dezember 2019)
Verordnung vom 09.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Dezember 2019 die Prozentsätze fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten. Die Sätze variieren je nach Dienstort und basieren auf § 21b des Gehaltsgesetzes 1956.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres12/9/2019XXVII
Finanzverwaltung
Beamtenversorgung
Auslandsentsendungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Dezember 2019 die Prozentsätze fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten. Die Sätze variieren je nach Dienstort und basieren auf § 21b des Gehaltsgesetzes 1956.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Gehaltsgesetz 1956, speziell § 21b Abs. 2‑3, um die rechtliche Grundlage für die Festsetzung der Hundertsätze zu schaffen.
  • Die eigentliche Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage erfolgt nach § 21b Abs. 1, wobei der festgelegte Hundertsatz den Prozentsatz des Grundgehalts angibt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schallenberg Alexander, Mag., LL.M. © Parlamentsdirektion

Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.