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Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (ab 01.01.2020)
Verordnung vom 10.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, der ab dem 1. Jänner 2020 gilt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/10/2019XXVII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, der ab dem 1. Jänner 2020 gilt.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, die Unterricht nach dem Schulorganisationsgesetz anbieten.
  • Sieben Beschäftigungsgruppen werden unterschieden, wobei die Löhne nach Berufsjahren gestaffelt sind.
Dokumente (PDFs)
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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