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ASP‑Revisions‑ und Frühwarnverordnung 2019
Verordnung vom 12.12.2019

Zusammenfassung

Die ASP‑Revisions‑ und Frühwarnverordnung legt das gesamte Bundesgebiet als Revisionsgebiet fest, verlangt die Meldung und Probenentnahme von Wildschweinen sowie deren Dokumentation im VIS und regelt Jagd- und Entsorgungsmaßnahmen zum Schutz vor Afrikanischer Schweinepest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/12/2019XXVII
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die ASP‑Revisions‑ und Frühwarnverordnung legt das gesamte Bundesgebiet als Revisionsgebiet fest, verlangt die Meldung und Probenentnahme von Wildschweinen sowie deren Dokumentation im VIS und regelt Jagd- und Entsorgungsmaßnahmen zum Schutz vor Afrikanischer Schweinepest.

Schwerpunkte

  • Das gesamte Bundesgebiet wird als Revisionsgebiet festgelegt, weil in Nachbarstaaten bereits ASF-Ausbrüche gemeldet wurden.
  • Alle gefundenen Wildschweine müssen gemeldet, Proben entnommen und an das Referenzlabor AGES Mödling übermittelt werden.
Dokumente (PDFs)
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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