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Änderung der Überwachungsverordnung – Einführung von VoLTE‑Definition und technischen Standards
Verordnung vom 02.01.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Überwachungsverordnung, indem sie VoLTE als neue Sprachverbindung definiert und verbindliche ETSI‑Standards für diese Technologie festlegt. Die Änderungen treten drei Monate nach Kundmachung in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/2/2019XXVI
Verwaltungsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Überwachungsverordnung, indem sie VoLTE als neue Sprachverbindung definiert und verbindliche ETSI‑Standards für diese Technologie festlegt. Die Änderungen treten drei Monate nach Kundmachung in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 3a definiert VoLTE als eine LTE‑basierte Echtzeit‑Sprachverbindung nach ETSI‑Standard.
  • In § 4 Abs. 1 Z 4 wird festgelegt, dass die ETSI‑Standards ES 201 671 V2.1.1, ETSI TS 102 232‑1 V3.10.1 und ETSI TS 102 232‑5 V3.5.1 für VoLTE einzuhalten sind.
Dokumente (PDFs)
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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