<!--[-->Ergänzungszulagenverordnung 2020 – Mindestsätze für Beamte<!--]-->
Ergänzungszulagenverordnung 2020 – Mindestsätze für Beamte
Verordnung vom 13.12.2019

Zusammenfassung

Die Ergänzungszulagenverordnung 2020 legt ab dem 1. Jänner 2020 Mindestsätze für die Ergänzungszulage von Beamten fest, differenziert nach Familienstand und Kinderzahl.
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport12/13/2019XXVII
Altersversorgungssystem

Zusammenfassung

Die Ergänzungszulagenverordnung 2020 legt ab dem 1. Jänner 2020 Mindestsätze für die Ergänzungszulage von Beamten fest, differenziert nach Familienstand und Kinderzahl.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Mindestsätze für die Ergänzungszulage fest, die ab dem 1. Jänner 2020 gelten.
  • Für alleinstehende Beamte beträgt der Grundbetrag 966,65 €, für verheiratete oder geschiedene Beamte 1 472,00 €; pro Kind erhöht sich die Zulage um 149,15 €.
Dokumente (PDFs)
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Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

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