<!--[-->Ergänzungszulagenverordnung 2020 – Mindestsätze für Beamte<!--]-->
Ergänzungszulagenverordnung 2020 – Mindestsätze für Beamte Verordnung vom 12/13/2019
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Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport12/13/2019XXVII
Altersversorgungssystem

Zusammenfassung

Die Ergänzungszulagenverordnung 2020 legt ab dem 1. Jänner 2020 Mindestsätze für die Ergänzungszulage von Beamten fest, differenziert nach Familienstand und Kinderzahl.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Mindestsätze für die Ergänzungszulage fest, die ab dem 1. Jänner 2020 gelten.
  • Für alleinstehende Beamte beträgt der Grundbetrag 966,65 €, für verheiratete oder geschiedene Beamte 1 472,00 €; pro Kind erhöht sich die Zulage um 149,15 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA




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