Änderung der LMSVG‑Aus‑ und Weiterbildungsverordnung – neue Ausbildungsrahmenpläne für amtliche Tierärzte
Verordnung vom 13.12.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 402/2019 ändert die LMSVG‑Aus‑ und Weiterbildungsverordnung: neue Ausbildungsrahmenpläne (Anlagen 2a, 2b, 3a, 3b) werden eingeführt, das Inhaltsverzeichnis wird angepasst und die Ausbildung modular aufgebaut. Die meisten Bestimmungen gelten ab 14.12.2019, einzelne ab 01.07.2020.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/13/2019XXVII
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung 402/2019 ändert die LMSVG‑Aus‑ und Weiterbildungsverordnung: neue Ausbildungsrahmenpläne (Anlagen 2a, 2b, 3a, 3b) werden eingeführt, das Inhaltsverzeichnis wird angepasst und die Ausbildung modular aufgebaut. Die meisten Bestimmungen gelten ab 14.12.2019, einzelne ab 01.07.2020.Schwerpunkte
- Im Inhaltsverzeichnis wird die bisherige „Anlage 2 Ausbildungsrahmenplan für amtliche Tierärzte“ zu „Anlage 2a Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Tierärzte“ geändert und ein neuer Anlagenteil 2b (Ausbildungsrahmenplan „B“) eingefügt.
- Die Bezeichnungen „Anlage 3.A“ und „Anlage 3.B“ werden zu „Anlage 3a“ bzw. „Anlage 3b“ umbenannt.
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