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Aufhebung der Kopiergebühren‑Verordnung für Akteneinsicht Verordnung vom 12/13/2019
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Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/13/2019XXVII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 13. Dezember 2019 hebt die frühere Regelung auf, die Gebühren für Kopien durch Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei bei Akteneinsicht festlegte. Seit dem 31. Dezember 2019 fallen keine Kopiergebühren mehr an.

Schwerpunkte

  • Die Aufhebung beruht auf den Bestimmungen der Strafprozessordnung (§ 52 Abs. 1 und § 96 Abs. 5).
  • Ab dem 31. Dezember 2019 gelten keine Gebühren mehr für Kopien, die von Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei im Rahmen der Akteneinsicht angefertigt werden.
Dokumente (PDFs)
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Jabloner Clemens, Dr. Dr. h.c.




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