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Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten
Verordnung vom 16.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet in drei Justizanstalten neue Außenstellen ein und legt das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2020 fest.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/16/2019XXVII
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet in drei Justizanstalten neue Außenstellen ein und legt das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2020 fest.

Schwerpunkte

  • In der Justizanstalt Wien‑Josefstadt wird eine Außenstelle der Justizanstalt Krems eingerichtet.
  • In der Justizanstalt Schwarzau wird eine Außenstelle der Justizanstalt Wien‑Josefstadt eingerichtet.
Dokumente (PDFs)
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Jabloner Clemens, Dr. Dr. h.c.

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