Zusammenfassung
Die Verordnung richtet in drei Justizanstalten neue Außenstellen ein und legt das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2020 fest.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/16/2019XXVII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet in drei Justizanstalten neue Außenstellen ein und legt das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2020 fest.Schwerpunkte
- In der Justizanstalt Wien‑Josefstadt wird eine Außenstelle der Justizanstalt Krems eingerichtet.
- In der Justizanstalt Schwarzau wird eine Außenstelle der Justizanstalt Wien‑Josefstadt eingerichtet.
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