<!--[-->Änderung der Personenstandsdatenverordnung – Terminologie‑ und Verweis‑Update<!--]-->
Änderung der Personenstandsdatenverordnung – Terminologie‑ und Verweis‑Update
Verordnung vom 17.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 405/2019 passt die Personenstandsdatenverordnung an, indem sie die Bezeichnungen der Sozialversicherungsträger vereinheitlicht und einige Rechtsverweise aktualisiert. Zusätzlich wird festgelegt, dass bestimmte Paragraphen am 1. Jänner 2020 in Kraft treten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/17/2019XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 405/2019 passt die Personenstandsdatenverordnung an, indem sie die Bezeichnungen der Sozialversicherungsträger vereinheitlicht und einige Rechtsverweise aktualisiert. Zusätzlich wird festgelegt, dass bestimmte Paragraphen am 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

Schwerpunkte

  • Im Langtitel und im § 1 wird der Ausdruck „die Gebietskrankenkassen“ durch „die Österreichische Gesundheitskasse“ ersetzt.
  • In den Einleitungen von §§ 3 Abs. 1, 4, 5 und 6 wird „der Gebietskrankenkasse“ durch „der Österreichischen Gesundheitskasse“ ersetzt.
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