Änderung der Personenstandsdatenverordnung – Terminologie‑ und Verweis‑Update Verordnung vom 12/17/2019
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/17/2019XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 405/2019 passt die Personenstandsdatenverordnung an, indem sie die Bezeichnungen der Sozialversicherungsträger vereinheitlicht und einige Rechtsverweise aktualisiert. Zusätzlich wird festgelegt, dass bestimmte Paragraphen am 1. Jänner 2020 in Kraft treten.Schwerpunkte
- Im Langtitel und im § 1 wird der Ausdruck „die Gebietskrankenkassen“ durch „die Österreichische Gesundheitskasse“ ersetzt.
- In den Einleitungen von §§ 3 Abs. 1, 4, 5 und 6 wird „der Gebietskrankenkasse“ durch „der Österreichischen Gesundheitskasse“ ersetzt.
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