Zusammenfassung
Die Verordnung 408/2019 ändert in § 16 Abs. 1 der Grundausbildungsverordnung das Jahr 2019 zu 2022, um die Rechtslage zu aktualisieren.Bundesministerium für Landesverteidigung12/18/2019XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 408/2019 ändert in § 16 Abs. 1 der Grundausbildungsverordnung das Jahr 2019 zu 2022, um die Rechtslage zu aktualisieren.Schwerpunkte
- Die Verordnung korrigiert ausschließlich die Jahreszahl in § 16 Abs. 1 von 2019 auf 2022.
- Durch die Aktualisierung wird sichergestellt, dass Verweise auf das Jahr 2022 korrekt sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.