<!--[-->Verordnung zur Anerkennung von Quasi‑Internationalen Organisationen für 2020<!--]-->
Verordnung zur Anerkennung von Quasi‑Internationalen Organisationen für 2020
Verordnung vom 18.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 409/2019 legt fest, dass neun ausgewählte Organisationen im Jahr 2020 als Quasi‑Internationale Organisationen gelten und damit besondere Privilegien erhalten. Sie tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und endet am 31. Dezember 2020.
Bundesministerium für Finanzen12/18/2019XXVII
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Internationale Beziehungen

Zusammenfassung

Die Verordnung 409/2019 legt fest, dass neun ausgewählte Organisationen im Jahr 2020 als Quasi‑Internationale Organisationen gelten und damit besondere Privilegien erhalten. Sie tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und endet am 31. Dezember 2020.

Schwerpunkte

  • Im Jahr 2020 werden neun Organisationen als Quasi‑Internationale Organisationen anerkannt.
  • Die Verordnung gilt vom 1. Jänner 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
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Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

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