<!--[-->Änderung der Arzneimittelbetriebsordnung zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit<!--]-->
Änderung der Arzneimittelbetriebsordnung zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit
Verordnung vom 06.02.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 41/2019 ändert die Arzneimittelbetriebsordnung 2009, um die Sicherheit von Humanarzneimitteln zu erhöhen. Sie legt neue Prüfpflichten für Hersteller und Großhändler fest, erlaubt in Ausnahmefällen Selbstklebeetiketten und definiert ein Inkrafttreten am 9. Februar 2019.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz2/6/2019XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 41/2019 ändert die Arzneimittelbetriebsordnung 2009, um die Sicherheit von Humanarzneimitteln zu erhöhen. Sie legt neue Prüfpflichten für Hersteller und Großhändler fest, erlaubt in Ausnahmefällen Selbstklebeetiketten und definiert ein Inkrafttreten am 9. Februar 2019.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut von § 3 Abs. 6 wird geändert: Sicherheitsmerkmale dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 entsprechen.
  • Ein neuer Absatz 6a erlaubt es Herstellern, Manipulationsvorrichtungen auch bei Arzneimitteln anzubringen, die keine gesetzlichen Sicherheitsmerkmale benötigen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag. © Parlamentsdirektion

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F


6B - Steiermark Mitte



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.