<!--[-->Novellierung der Fleischuntersuchungsverordnung 2006 (Verordnung 410/2019)<!--]-->
Novellierung der Fleischuntersuchungsverordnung 2006 (Verordnung 410/2019)
Verordnung vom 18.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 410/2019 aktualisiert die Fleischuntersuchungsverordnung von 2006, indem sie viele Verweise auf alte EU‑Rechtsakte durch aktuelle Verordnungen ersetzt und neue Regeln für die Schlachttieruntersuchung bei Farmwild einführt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/18/2019XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 410/2019 aktualisiert die Fleischuntersuchungsverordnung von 2006, indem sie viele Verweise auf alte EU‑Rechtsakte durch aktuelle Verordnungen ersetzt und neue Regeln für die Schlachttieruntersuchung bei Farmwild einführt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ersetzt die alte Bezugnahme auf Verordnung (EG) 854/2004 durch die aktuelle Durchführungsverordnung (EU) 2019/627, wodurch die Rechtsgrundlage für amtliche Kontrollen aktualisiert wird.
  • Bei Verdacht auf Rückstände von pharmazeutisch wirksamen Stoffen muss nun nach Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 verfahren werden.
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