<!--[-->Verlängerung der Frist zur Preiskennzeichnung von Kraftstoffen bis 31. Dezember 2022<!--]-->
Verlängerung der Frist zur Preiskennzeichnung von Kraftstoffen bis 31. Dezember 2022
Verordnung vom 19.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 412/2019 verlängert den Stichtag für die Auszeichnung von Kraftstoffpreisen an Tankstellen von Ende 2019 auf Ende 2022 und passt die gleichartige Regelung in der Preistransparenzverordnung an.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort12/19/2019XXVII
Umwelt
Energie
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 412/2019 verlängert den Stichtag für die Auszeichnung von Kraftstoffpreisen an Tankstellen von Ende 2019 auf Ende 2022 und passt die gleichartige Regelung in der Preistransparenzverordnung an.

Schwerpunkte

  • Der Termin, bis zu dem Tankstellen die Kraftstoffpreise auszeichnen müssen, wird von 31. Dezember 2019 auf 31. Dezember 2022 verschoben.
  • Die gleiche Fristverlängerung wird auch auf die Preistransparenzverordnung von 2011 angewendet, sodass dort der letzte Satz in § 4 ebenfalls von 31. Dezember 2019 auf 31. Dezember 2022 geändert wird.
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