Verlängerung der Frist zur Preiskennzeichnung von Kraftstoffen bis 31. Dezember 2022
Verordnung vom 19.12.2019Zusammenfassung
Die Verordnung 412/2019 verlängert den Stichtag für die Auszeichnung von Kraftstoffpreisen an Tankstellen von Ende 2019 auf Ende 2022 und passt die gleichartige Regelung in der Preistransparenzverordnung an.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort12/19/2019XXVII
Umwelt
Energie
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Zusammenfassung
Die Verordnung 412/2019 verlängert den Stichtag für die Auszeichnung von Kraftstoffpreisen an Tankstellen von Ende 2019 auf Ende 2022 und passt die gleichartige Regelung in der Preistransparenzverordnung an.Schwerpunkte
- Der Termin, bis zu dem Tankstellen die Kraftstoffpreise auszeichnen müssen, wird von 31. Dezember 2019 auf 31. Dezember 2022 verschoben.
- Die gleiche Fristverlängerung wird auch auf die Preistransparenzverordnung von 2011 angewendet, sodass dort der letzte Satz in § 4 ebenfalls von 31. Dezember 2019 auf 31. Dezember 2022 geändert wird.
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