Änderung der Schwerarbeitsverordnung – Anpassung der Trägerbezeichnung und Inkrafttretungsregelung
Verordnung vom 19.12.2019Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Schwerarbeitsverordnung: Im § 5 Abs. 2 wird der Name des Trägers von „Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger“ zu „Dachverband der Sozialversicherungsträger“ geändert, und ein neuer Absatz 3 zu § 6 legt das Inkrafttreten dieser Änderung zum 1. Jänner 2020 fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/19/2019XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Schwerarbeitsverordnung: Im § 5 Abs. 2 wird der Name des Trägers von „Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger“ zu „Dachverband der Sozialversicherungsträger“ geändert, und ein neuer Absatz 3 zu § 6 legt das Inkrafttreten dieser Änderung zum 1. Jänner 2020 fest.Schwerpunkte
- Der Ausdruck „Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger“ wird im § 5 Abs. 2 durch „Dachverband der Sozialversicherungsträger“ ersetzt.
- Ein neuer Absatz 3 wird zu § 6 hinzugefügt, der das Inkrafttreten des geänderten § 5 Abs. 2 zum 1. Jänner 2020 festlegt.
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