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Änderung der Schwerarbeitsverordnung – Anpassung der Trägerbezeichnung und Inkrafttretungsregelung
Verordnung vom 19.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Schwerarbeitsverordnung: Im § 5 Abs. 2 wird der Name des Trägers von „Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger“ zu „Dachverband der Sozialversicherungsträger“ geändert, und ein neuer Absatz 3 zu § 6 legt das Inkrafttreten dieser Änderung zum 1. Jänner 2020 fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/19/2019XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Schwerarbeitsverordnung: Im § 5 Abs. 2 wird der Name des Trägers von „Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger“ zu „Dachverband der Sozialversicherungsträger“ geändert, und ein neuer Absatz 3 zu § 6 legt das Inkrafttreten dieser Änderung zum 1. Jänner 2020 fest.

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger“ wird im § 5 Abs. 2 durch „Dachverband der Sozialversicherungsträger“ ersetzt.
  • Ein neuer Absatz 3 wird zu § 6 hinzugefügt, der das Inkrafttreten des geänderten § 5 Abs. 2 zum 1. Jänner 2020 festlegt.
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