<!--[-->Änderung der Austro‑Control‑Gebührenverordnung – neue Gebühren ab 01.01.2020<!--]-->
Änderung der Austro‑Control‑Gebührenverordnung – neue Gebühren ab 01.01.2020
Verordnung vom 19.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung 414/2019 ergänzt die Austro‑Control‑Gebührenverordnung um einen neuen Absatz 17 zu § 6, der zum 1. Jänner 2020 neue Gebühren wirksam macht und einen umfangreichen Gebührensatz für Lizenzen, Genehmigungen und weitere Luftfahrt‑Dienstleistungen festlegt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/19/2019XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 414/2019 ergänzt die Austro‑Control‑Gebührenverordnung um einen neuen Absatz 17 zu § 6, der zum 1. Jänner 2020 neue Gebühren wirksam macht und einen umfangreichen Gebührensatz für Lizenzen, Genehmigungen und weitere Luftfahrt‑Dienstleistungen festlegt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 17 wird zu § 6 hinzugefügt, der das Inkraft‑Datum der neuen Gebühren auf den 1. Jänner 2020 festlegt; bis dahin laufende Verfahren bleiben von den alten Gebühren betroffen.
  • Die Verordnung führt ein detailliertes Gebührenverzeichnis für Lizenzen, Genehmigungen und sonstige Luftfahrt‑Dienstleistungen ein – z. B. €214 für eine PPL‑Lizenz, €1 730 für die Erst‑Ausstellung eines flugmedizinischen Sachverständigen‑Zeugnisses.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Reichhardt Andreas, Mag. © Parlamentsdirektion

Reichhardt Andreas, Mag.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.