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Grundrechtsbeschwerde‑Kostenpauschale 2020
Verordnung vom 19.12.2019

Zusammenfassung

Die Grundrechtsbeschwerdekosten‑Verordnung 2020 legt einen einheitlichen Pauschbetrag von 960 € zuzüglich Umsatzsteuer für die Erstattung von Beschwerdekosten fest und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz12/19/2019XXVII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Grundrechtsbeschwerdekosten‑Verordnung 2020 legt einen einheitlichen Pauschbetrag von 960 € zuzüglich Umsatzsteuer für die Erstattung von Beschwerdekosten fest und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Pauschbetrag für die Erstattung von Beschwerdekosten wird auf 960 € festgelegt, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und gilt für Grundrechtsbeschwerden, die nach dem 31. Dezember 2019 eingereicht werden.
Dokumente (PDFs)
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Jabloner Clemens, Dr. Dr. h.c.

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