<!--[-->Erweiterte Meldepflichten für Tabakzusatzstoffe (Prioritätenliste‑Verordnung)<!--]-->
Erweiterte Meldepflichten für Tabakzusatzstoffe (Prioritätenliste‑Verordnung)
Verordnung vom 08.02.2019

Zusammenfassung

Die Prioritätenliste‑Verordnung legt erweiterte Meldepflichten für Hersteller und Importeure von Zigaretten und Roll‑Your‑Own‑Tabak fest, wenn diese bestimmte Zusatzstoffe enthalten. Betroffene Unternehmen müssen Studien zu diesen Stoffen durchführen und die Ergebnisse melden.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz2/8/2019XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Prioritätenliste‑Verordnung legt erweiterte Meldepflichten für Hersteller und Importeure von Zigaretten und Roll‑Your‑Own‑Tabak fest, wenn diese bestimmte Zusatzstoffe enthalten. Betroffene Unternehmen müssen Studien zu diesen Stoffen durchführen und die Ergebnisse melden.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst alle Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die einen in der Anlage gelisteten Zusatzstoff enthalten.
  • Hersteller und Importeure, die die genannten Zusatzstoffe verwenden, sind verpflichtet, Studien zu diesen Stoffen durchzuführen.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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