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Zulassung von besonders hochqualifizierten Ausländern für 2020
Verordnung vom 19.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche ausländischen Fachkräfte im Jahr 2020 als besonders hochqualifiziert gelten und mit mindestens 65 Punkten zugelassen werden können. Sie gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/19/2019XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche ausländischen Fachkräfte im Jahr 2020 als besonders hochqualifiziert gelten und mit mindestens 65 Punkten zugelassen werden können. Sie gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche ausländischen Fachkräfte als besonders hochqualifiziert gelten und legt fest, dass sie mindestens 65 Punkte nach Anlage A erreichen müssen.
  • Folgende Berufsgruppen sind aufgelistet: Diplomingenieur*innen für Maschinen‑, Stark‑, Daten‑, Schwach‑ und Nachrichtentechnik, Wirtschaftswissenschaftler*innen, Wirtschaftstreuhänder*innen, Ärzt*innen usw.
Dokumente (PDFs)
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