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Fachkräfteverordnung 2020 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 19.12.2019

Zusammenfassung

Die Fachkräfteverordnung 2020 legt fest, welche Berufe im Jahr 2020 als Mangelberufe gelten und somit ausländischen Fachkräften zur Beschäftigung offenstehen. Sie enthält eine bundesweite Liste, länderspezifische Ergänzungen und begrenzt die Zahl der erteilten Bestätigungen auf 300 Stück.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/19/2019XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Fachkräfteverordnung 2020 legt fest, welche Berufe im Jahr 2020 als Mangelberufe gelten und somit ausländischen Fachkräften zur Beschäftigung offenstehen. Sie enthält eine bundesweite Liste, länderspezifische Ergänzungen und begrenzt die Zahl der erteilten Bestätigungen auf 300 Stück.

Schwerpunkte

  • Festlegung einer bundesweiten Liste von 56 Mangelberufen, für die ausländische Fachkräfte im Jahr 2020 zugelassen werden können.
  • Zusätzliche Mangelberufe, die nur in bestimmten Bundesländern gelten (z. B. Friseure in Kärnten, Zuckerbäcker in Niederösterreich usw.).
Dokumente (PDFs)
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