<!--[-->Festsetzung von Beiträgen und Aufteilungsschlüsseln für die Krankenanstaltenfinanzierung (2020)<!--]-->
Festsetzung von Beiträgen und Aufteilungsschlüsseln für die Krankenanstaltenfinanzierung (2020)
Verordnung vom 20.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Beitragshöhe und die prozentuale Aufteilung der Mittel für die Krankenanstaltenfinanzierung zwischen den Sozialversicherungsträgern fest und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/20/2019XXVII
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Beitragshöhe und die prozentuale Aufteilung der Mittel für die Krankenanstaltenfinanzierung zwischen den Sozialversicherungsträgern fest und tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Höhe des Pauschalbeitrags für das Jahr 2020 und alle Folgejahre wird nach den Regelungen des ASVG berechnet.
  • Der Aufteilungsschlüssel für die Krankenanstaltenfinanzierung wird für 2020 und die Folgejahre festgelegt: ÖGK 76,796 %, VAEB 13,092 % und SVS 9,821 %.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Zarfl Brigitte, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.