Übertragung des Ernennungsrechts für Bundesbeamte an nachgeordnete Dienstbehörden
Verordnung vom 14.02.2019Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt das Ernennungsrecht von Bundesbeamten auf die Leiter nachgeordneter Dienstbehörden, definiert die betroffenen Beamtenkategorien und tritt am 1. April 2019 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung2/14/2019XXVI
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt das Ernennungsrecht von Bundesbeamten auf die Leiter nachgeordneter Dienstbehörden, definiert die betroffenen Beamtenkategorien und tritt am 1. April 2019 in Kraft.Schwerpunkte
- Das Recht, Bundesbeamte zu ernennen, wird von den höheren Behörden auf die Leiter nachgeordneter Dienstbehörden übertragen.
- Die Verordnung legt fest, welche Beamtenkategorien (z. B. allgemeiner Verwaltungsdienst, militärischer Dienst, Krankenpflegedienst) und welche Planstellen von den jeweiligen Leitern besetzt werden dürfen.
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