<!--[-->Änderung der Datenübermittlungs‑Verordnung für die Lohnabgabenprüfung<!--]-->
Änderung der Datenübermittlungs‑Verordnung für die Lohnabgabenprüfung
Verordnung vom 27.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Datenübermittlung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben wird geändert: Titel, Formulierungen und Verweise auf die Fachvorschrift werden aktualisiert, ein überflüssiger Klammerausdruck wird gestrichen und ein neuer Absatz wird eingefügt. Inkrafttreten am 1. Jänner 2020.
Bundesministerium für Finanzen12/27/2019XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Datenübermittlung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben wird geändert: Titel, Formulierungen und Verweise auf die Fachvorschrift werden aktualisiert, ein überflüssiger Klammerausdruck wird gestrichen und ein neuer Absatz wird eingefügt. Inkrafttreten am 1. Jänner 2020.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird zu „Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge“ geändert.
  • Die Wortfolge, die die Zuständigkeit von Finanzämtern und Krankenkassen gemäß § 14 Abs. 1 beschreibt, wird aus § 1 Abs. 1 entfernt.
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