<!--[-->Änderung der Verordnung zur Durchführung des AVOG 2010 – Präzisierung von Finanzamtsbefugnissen<!--]-->
Änderung der Verordnung zur Durchführung des AVOG 2010 – Präzisierung von Finanzamtsbefugnissen
Verordnung vom 27.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Dezember 2019 ändert die Durchführungsverordnung zum AVOG 2010: Sie präzisiert die Befugnisse der Finanzämter bei Prüfungen, ersetzt einen Wortlaut und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2020 fest.
Bundesministerium für Finanzen12/27/2019XXVII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Dezember 2019 ändert die Durchführungsverordnung zum AVOG 2010: Sie präzisiert die Befugnisse der Finanzämter bei Prüfungen, ersetzt einen Wortlaut und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2020 fest.

Schwerpunkte

  • Die Einleitung von § 10a Abs. 3 wird neu formuliert, damit Finanzämter bei Prüfungen und Aufsichts‑/Erhebungsmaßnahmen für andere Finanzämter tätig werden können.
  • Im letzten Satz von § 10a Abs. 3 wird die Formulierung von „sämtliche Prüfungstätigkeiten einschließlich der Auswahl der zu prüfenden Fälle und“ zu „insbesondere die Anforderung von Aufsichts‑ und Erhebungsmaßnahmen,“ geändert.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA © Parlamentsdirektion

Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.