Änderung der Verordnung zur Durchführung des AVOG 2010 – Präzisierung von Finanzamtsbefugnissen
Verordnung vom 27.12.2019Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. Dezember 2019 ändert die Durchführungsverordnung zum AVOG 2010: Sie präzisiert die Befugnisse der Finanzämter bei Prüfungen, ersetzt einen Wortlaut und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2020 fest.Bundesministerium für Finanzen12/27/2019XXVII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. Dezember 2019 ändert die Durchführungsverordnung zum AVOG 2010: Sie präzisiert die Befugnisse der Finanzämter bei Prüfungen, ersetzt einen Wortlaut und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2020 fest.Schwerpunkte
- Die Einleitung von § 10a Abs. 3 wird neu formuliert, damit Finanzämter bei Prüfungen und Aufsichts‑/Erhebungsmaßnahmen für andere Finanzämter tätig werden können.
- Im letzten Satz von § 10a Abs. 3 wird die Formulierung von „sämtliche Prüfungstätigkeiten einschließlich der Auswahl der zu prüfenden Fälle und“ zu „insbesondere die Anforderung von Aufsichts‑ und Erhebungsmaßnahmen,“ geändert.
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