Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2019 die monatlichen Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest, gestaffelt nach Dienstgrad, und hebt die frühere Regelung von 2018 auf.Bundesministerium für Landesverteidigung2/14/2019XXVI
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2019 die monatlichen Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest, gestaffelt nach Dienstgrad, und hebt die frühere Regelung von 2018 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen monatlichen Grundbetrag fest, z. B. Rekrut: 1 680,45 €, General: 7 069,84 €.
- Die Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2019 und ersetzen die vorherige Verordnung von 2018.
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