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Grundbetrag im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst (ab 1 Jänner 2019)
Verordnung vom 14.02.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2019 die monatlichen Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest, gestaffelt nach Dienstgrad, und hebt die frühere Regelung von 2018 auf.
Bundesministerium für Landesverteidigung2/14/2019XXVI
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2019 die monatlichen Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest, gestaffelt nach Dienstgrad, und hebt die frühere Regelung von 2018 auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen monatlichen Grundbetrag fest, z. B. Rekrut: 1 680,45 €, General: 7 069,84 €.
  • Die Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2019 und ersetzen die vorherige Verordnung von 2018.
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