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Winterfahrverbot für LKW auf A12 und A13 (2020)
Verordnung vom 30.12.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Fahrverbot für schwere LKW an allen Samstagen vom 4. Jänner bis 14. März 2020 von 07:00‑15:00 Uhr auf der A12 und A13 fest, wenn die Fahrt nach Italien oder Deutschland führt. Ausgenommen sind wichtige Transporte wie Tierbeförderungen, Post, Notdienste, Flughafen- und Militärflughafentransporte sowie kombinierter Schiene‑Straße‑Verkehr.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/30/2019XXVII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Fahrverbot für schwere LKW an allen Samstagen vom 4. Jänner bis 14. März 2020 von 07:00‑15:00 Uhr auf der A12 und A13 fest, wenn die Fahrt nach Italien oder Deutschland führt. Ausgenommen sind wichtige Transporte wie Tierbeförderungen, Post, Notdienste, Flughafen- und Militärflughafentransporte sowie kombinierter Schiene‑Straße‑Verkehr.

Schwerpunkte

  • Ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t gilt an allen Samstagen vom 04.01.2020 bis zum 14.03.2020 von 07:00 bis 15:00 Uhr auf der A12 und A13, wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist.
  • Ausgenommen vom Fahrverbot sind Transporte, die unverzichtbare Güter wie Schlacht- und Stechvieh, Postsendungen, Druckwerke, Tankstellenlieferungen, medizinische Versorgung oder Notdienste betreffen.
Dokumente (PDFs)
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