Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Fahrverbot für schwere LKW an allen Samstagen vom 4. Jänner bis 14. März 2020 von 07:00‑15:00 Uhr auf der A12 und A13 fest, wenn die Fahrt nach Italien oder Deutschland führt. Ausgenommen sind wichtige Transporte wie Tierbeförderungen, Post, Notdienste, Flughafen- und Militärflughafentransporte sowie kombinierter Schiene‑Straße‑Verkehr.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/30/2019XXVII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Fahrverbot für schwere LKW an allen Samstagen vom 4. Jänner bis 14. März 2020 von 07:00‑15:00 Uhr auf der A12 und A13 fest, wenn die Fahrt nach Italien oder Deutschland führt. Ausgenommen sind wichtige Transporte wie Tierbeförderungen, Post, Notdienste, Flughafen- und Militärflughafentransporte sowie kombinierter Schiene‑Straße‑Verkehr.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t gilt an allen Samstagen vom 04.01.2020 bis zum 14.03.2020 von 07:00 bis 15:00 Uhr auf der A12 und A13, wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist.
- Ausgenommen vom Fahrverbot sind Transporte, die unverzichtbare Güter wie Schlacht- und Stechvieh, Postsendungen, Druckwerke, Tankstellenlieferungen, medizinische Versorgung oder Notdienste betreffen.
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